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Unsere regulären Sprechzeiten, in denen auch Medikamente abgeholt werden können, sind:
Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Operationstermine ab 11.00 Uhr
*** Hinweis bei Nichteinhalten Ihres Termines ***
Sollten Sie einen Behandlungs/ Operationstermin nicht wahrnehmen können, ohne uns mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren, müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 25,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung stellen.
In dieser Zeit hätten wir Patienten behandeln können, denen wir aus zeitlichen Gründen keinen Termin geben konnten.
Falls Ihr Fernbleiben unverschuldet war, bitte ich Sie uns über den Grund zu informieren.
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Liebe Patientenbesitzer,
um für Ihre Vierbeiner in Notfällen auch außerhalb der Sprechzeiten eine tierärztliche Versorgung gewährleisten zu können, wurde der Notdienst umstrukturiert.
Neben den schon lange bestehenden Notdiensten an den Wochenenden wird nun auch in der Woche, in der Zeit von 18.00 bis zum Folgetag 8.00 Uhr ein geregelter Notdienst von den Praxen Miesner, Dr. Böddeker, Dr. Rösel, Dr. Möller und unserer Praxis wie folgt angeboten.
Montag: Praxis Dr. Böddeker Tel.: 04431-981662
Dienstag: Praxis Miesner Tel.: 04244-95060
Mittwoch: Praxis Übermuth Tel.:04431-929444
Donnerstag: Praxis Dr. Möller Tel.: 04433-9699840
Freitag: Praxis Dr. Rösel Tel.: 04431-929090
Änderung bleiben in Krankheitsfällen oder Urlaubsplanungen vorbehalten. Daher bitten wir Sie, im Falle eines Notfalles IMMER zuerst Ihren Haustierarzt zu kontaktieren. Sollte eine kurzfristige Änderung im Notdienstplan vorliegen, so erfahren Sie über Ihren Haustierarzt (in der Regel Ansage des Anrufbeantworters nach Praxisschluss) immer den diensthabenden Tierarzt.
Der bereits bestehende Notdienst an den Wochenenden wird nun von 5 Tierarztpraxen angeboten und unter diesen aufgeteilt. Der Notdienst beginnt am Samstag um 12.00 Uhr und endet am Montag um 8.00 Uhr. Informationen über die diensthabenden Tierarztpraxen erhalten Sie auch hier über die Ansage des Anrufbeantworters Ihres Haustierarztes, auf der Homepage oder über die sozialen Netzwerke.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt.
Bundestierärztekammer Die Regelungen treten am 14.02.2020 in Kraft. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt.
Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden.
Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt.
Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.
Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.
